
Neu: Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack 2x je Kalenderhalbjahr
Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat haben jetzt Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Frühkindliche Karies vermeiden Für gesunde Kinderzähne: Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde durch drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat erweitert. Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender
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